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   BGH, 26.06.1980 - VII ZB 9/80   

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https://dejure.org/1980,1007
BGH, 26.06.1980 - VII ZB 9/80 (https://dejure.org/1980,1007)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1980 - VII ZB 9/80 (https://dejure.org/1980,1007)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80 (https://dejure.org/1980,1007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung - Pflicht zur Sicherstellung der Fristwahrung durch einen Rechtsanwalt - Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 236 Abs. 2
    Schuldhafter Organisationsmangel bei fehlender Dokumentation des Postabgangs fristwahrender oder über Fristen unterrichtender Schriftsätze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 871
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Zur Organisationspflicht gehört es, eine Ausgangskontrolle zu schaffen, die ausreichende Gewähr dafür bietet, daß fristwahrende Schriftstücke nicht über den Fristablauf hinaus im Büro liegenbleiben (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, 148 f., BStBl II 1984, 441; BFH-Urteil vom 17. November 1987 IX R 56/83, BFH/NV 1988, 318; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 26. Juni 1980 VII ZB 9/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1981, 240; vom 21. April 1988 VII ZB 4/88, Versicherungsrecht - VersR - 1988, 942 jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88

    Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle

    Der Abgang fristwahrender Schriftsätze muß so kontrolliert und vermerkt werden, daß er zweifelsfrei nachweisbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80 - <VersR 1980, 871>).

    Die Unterzeichnung eines Schreibens durch den Rechtsanwalt und der Vermerk der Erledigung in dem von ihm persönlich geführten Terminkalender über diese Erledigung reicht für den Nachweis des Abgangs des Schreibens nicht aus, weil es danach bis zur Postaufgabe verschiedene Möglichkeiten einer Fehlleitung oder eines Verlustes gibt (BGH, Beschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80 - ).

  • BGH, 09.07.1981 - IX ZB 295/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsfrist - Nachweis

    In jedem Falle gehört es aber zu den Organisationsaufgaben des Anwaltes, daß bei fristwahrenden Schriftsätzen eine Ausgangskontrolle durchgeführt wird (BGH ständig, zuletzt Beschluß vom 28. Februar 1980 - III ZB 2/80 - VersR 1980, 554; ferner Beschlüsse vom 25. Juni 1980 - VIII ZB 20/80 - VersR 80, 973; 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80 - VersR 80, 871).

    Der Abgang solcher Schriftsätze muß so kontrolliert und vermerkt werden, daß er zweifelsfrei nachweisbar ist; die Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt reicht dazu nicht aus (BGH, Beschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80 - VersR 80, 871).

  • BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Worauf diese Mängel beruhen (Fehler der Geschäftsstelle, der Anwaltsgehilfin oder unzulängliche Büroorganisation), bedarf keiner Erörterung (vgl. BGH VersR 1980, 871); denn das eigene Verschulden des Rechtsanwalts Blume an der Fristversäumung bleibt in jedem Falle bestehen.
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Von Rechtsanwälten und Steuerberatern werden organisatorische Maßnahmen gefordert, durch die die rechtzeitige Absendung der Fristsachen überwacht und nachgewiesen wird (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 26. Juni 1980 VII ZB 9/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981 S. 240 - HFR 1981, 240 - und Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. April 1973 2 C 19/73, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 260).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 343/81

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Der erkennende Senat hat bisher noch offen gelassen, ob für die Ausgangskontrolle ein schriftlicher Abgangsvermerk erforderlich ist (so aber BGH, Beschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80, VersR 1980, 871) oder ob schon die zuverlässig befolgte Konzentration der Ausgangskontrolle bei einer entsprechend qualifizierten und nach festen organisatorischen Regeln verfahrenden Person genügen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juni 1980 - VIII ZB 20/80, VersR 1980, 973 und den zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1982 - VIII ZB 40/82).
  • BGH, 14.12.1982 - VIII ZB 40/82

    Beweisanforderungen an die Glaubhaftmachung des Ausgangs der Berufungsschrift bei

    Ob hierfür nur ein schriftlicher Abgangsvermerk ausreichen würde (so BGH, Beschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80, VersR 1980, 871; weniger streng Senatsbeschluß vom 25. Juni 1980 - VIII ZB 20/80, VersR 1980, 973) oder schon die zuverlässig befolgte Konzentration der Ausgangskontrolle bei einer entsprechend qualifizierten und nach festen organisatorischen Regeln verfahrenden Person (z.B. Bürovorsteher) genügen kann, braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • LAG Berlin, 18.04.1989 - 3 Sa 2/89

    Berufungsbegründungsfrist ; Versäumung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ;

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  • BGH, 18.12.1980 - III ZB 30/80

    Folgen der schuldhaften Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist -

    Der Vermerk auf dem Durchschlag der Berufungsschrift "geht erst am 14. Mai 1980 raus" war unzureichend; denn der Postabgang von Schriftsätzen, die der Fristwahrung dienen - also Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften - muß in einer Anwaltskanzlei so kontrolliert und vermerkt werden, daß er zweifelsfrei nachweisbar ist (BGH VersR 1980, 871).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZB 2/82

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Anderenfalls trifft den Anwalt ein eigenes, seiner Partei zuzurechnendes Organisationsverschulden (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1980 - VII ZB 9/80 = VersR 1980, 871, 872; 18. Dezember 1980 - VII ZB 23/80 = VersR 1981, 282, 283; 29. Januar 1981 = VII ZB 26/80 = VersR 1981, 463, 464).
  • BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Angaben in einem

  • BVerwG, 23.04.1992 - 8 B 8.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fist zur Einlegung der

  • BVerwG, 23.04.1992 - 8 B 162.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

  • BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Beweislast für das

  • BVerwG, 25.04.1983 - 9 B 303.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Beschwerdefrist -

  • BFH, 20.05.1988 - VI R 170/87

    Versäumung der Frist zur Revisionseinlegung

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